Anflugbefeuerung am Flughafen Reykjavík
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5.6.2023
Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass die Installation von Anflugbefeuerungen am Flughafen Reykjavík in der Stadt Reykjavík keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Entscheidung des Planungsamtes liegt vor hier zusammen mit dem Entwicklerbericht, den Kommentaren der Kommentatoren und den Antworten des Entwicklers.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 5. Juli 2023.