Walfang: Arbeitsgruppe sagt, es sei möglich, Fangmethoden zu verbessern
Eine vom Ernährungsminister eingesetzte Arbeitsgruppe für den Walfang ist davon überzeugt, dass es möglich ist, die Fangmethoden für die Jagd auf Großwale zu verbessern. Seiner Meinung nach ist es nicht auszuschließen, dass die Fischerei mit modifizierten Methoden besser geeignet ist als ältere Methoden, um die Zahl der Abweichungen zu reduzieren.
Svandís Svarvarsdóttir, Minister für Ernährung, ernannte eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe, mögliche Lösungen zu finden, um die Zahl der Abweichungen bei der Langleinenfischerei zu verringern. Die Gruppe sollte auch zuvor gemachte Vorschläge bewerten. Das vorübergehende Walfangverbot endet am Freitag, dem 1. September.
Der Arbeitsgruppe gehörten Vertreter des Lebensmittelministeriums, ein Vertreter der norwegischen Lebensmittelbehörde und ein Vertreter der norwegischen Fischereibehörde an. Darüber hinaus holte die Gruppe externe Experten zur Unterstützung hinzu.
Im Berufungsschreiben der Gruppe wird die Meinung des Fachrats für Tierschutz dargelegt und es müsse noch einmal an Experten gefragt werden, ob ein Walfang im Rahmen des Tierschutzgesetzes möglich sei.
Das Ministerium prüft den Bericht
Sagt rein Ankündigung des Kabinetts dass die Arbeitsgruppe den Bericht eingereicht hat, die Einreichungsfrist jedoch letzten Mittwoch abgelaufen ist.
Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts lauten wie folgt:
- Die Arbeitsgruppe glaubt, dass es möglich ist, die Fangmethoden für die Jagd auf Großwale zu verbessern.
- Nach Ansicht der Arbeitsgruppe dürften die gemachten Vorschläge und die damit angestrebten Verbesserungen Einfluss auf den Erfolg der Fischerei haben.
- Aufgrund der Beschreibungen der verschiedenen bewerteten Methoden kann die Arbeitsgruppe nicht ausschließen, dass die Fischerei mit modifizierten Methoden angesichts ihrer möglichen Synergieeffekte besser geeignet ist als ältere Methoden, um die Anzahl der Abweichungen zu reduzieren.
Das Ministerium lässt den Bericht der Arbeitsgruppe nun prüfen, damit die nächsten Schritte untermauert werden können. Alle Maßnahmen würden künftig wie bisher auf der Grundlage aktueller Gesetze, berufsrechtlicher Gesichtspunkte und im Einklang mit einer guten Verwaltungspraxis erfolgen, heißt es in der Mitteilung.
Der Bericht kann hier gelesen werden.