Arbeitsuchende erhalten im Dezember einen Zuschlag von 100.000 ISK
Guðmundur Ingi Guðbrandsson, Minister für Soziales und Arbeitsmarkt, hat eine Verordnung über die Zahlung der Dezemberentschädigung an Arbeitssuchende unterzeichnet. Die ungekürzte Dezembervergütung beträgt ISK 99.389. Arbeitssuchende mit unterhaltsberechtigten Kindern erhalten außerdem für jedes Kind unter 18 Jahren einen speziellen Dezemberzuschlag.
Wer zwischen dem 20. November und dem 3. Dezember 2023 seine Arbeitssuche bestätigt und im Jahr 2023 insgesamt zehn Monate oder länger voll in der Arbeitslosenversicherung versichert war, hat Anspruch auf den vollen Dezemberzuschlag. auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Jahr 2023 und die Anzahl der Monate, in denen die Person Arbeitslosengeld bezogen hat. Die Entschädigung wird jedoch niemals niedriger als 24.847 ISK sein.
Für die einem oder mehreren Kindern zustehende Entschädigung gibt es keine Kürzungen, sie beträgt jedoch in allen Fällen sechs Prozent der ungekürzten Dezember-Entschädigung oder 5.963 ISK für jedes Kind.
Die Arbeitsagentur wird den Arbeitssuchenden den Dezemberzuschlag spätestens am 15. Dezember auszahlen.