Bekanntgabe von Zollkontingenten für die Einfuhr von Blumen
Mit Bezug zu Artikel 65 Gesetz über landwirtschaftliche Produkte NEIN. 99/1993, mit späteren Änderungen und für die Verordnung über die Zuteilung von Zollkontingenten für die Einfuhr von Blumen, Bäumen usw. NEIN. 1178/2023 werden hiermit Anträge auf Zollkontingente für die folgende Einfuhrmenge Blumen pro Stück für den Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2024 bekannt gegeben.
Gehen Anträge für eine größere Menge als das ausgeschriebene Zollkontingent ein, werden Angebote für Zollkontingente für die entsprechende Produktposition eingeholt. Kontingente sind nicht übertragbar.
Das Antrags- und Ausschreibungsverfahren für die Zuteilung des Mautkontingents erfolgt elektronisch über das Websystem tollkwoti.is. Die Neuregistrierung der Benutzer im Websystem erfolgt durch das Lebensmittelministerium. Wenn eine neue Benutzerregistrierung beantragt wird, wenden Sie sich an das Landwirtschaftsamt unter 545-9700 oder unter [email protected]. Weitere Informationen finden Sie unter den Links Informationen zum Websystem Und Anweisungen.
Bewerbungen werden unter tollkwoti.is geöffnet; Dienstag, 14. November 2023. Bewerbungen müssen eingegangen sein Vor 23.59 Uhr, Dienstag, 21. November 2023.
das Ministerium für Ernährung,14. November 2023.