Der Medienausschuss hat dem Minister für Kultur und Handel übergeben Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über den nationalen Rundfunk, Medien im öffentlichen Interesse, 2013–2023. Der Bericht wird auf der Grundlage von VII erstellt. der vorläufigen Bestimmung des Gesetzes über Nationalradio Nr. 23/2013. Es wird erwartet, dass der Bericht im Herbst dieses Jahres in Alþingi vorgestellt wird.
Das National Broadcasting Act trat am 22. März 2013 in Kraft, sodass seit dem Inkrafttreten des Gesetzes in diesem Land zehn Jahre vergangen sind. Der Bericht des Medienausschusses befasst sich hauptsächlich mit den wesentlichen Fragen, die sich bei der Umsetzung des Landesrundfunkgesetzes seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2013 ergeben haben. Der Bericht gibt einen guten Überblick über die Umsetzung einzelner gesetzlicher Bestimmungen und abgeschlossener Dienstleistungsverträge die Rechtsgrundlagen und die Bearbeitung von Beschwerden und Anregungen an den Medienausschuss. Die wichtigsten Ergebnisse der jährlichen Bewertung der öffentlich-rechtlichen Rolle der National Broadcasting Company durch den Medienausschuss werden ebenfalls überprüft.
Der Bericht enthält auch eine Diskussion der wichtigsten Überlegungen hinter Massenmedien im öffentlichen Interesse und eine Diskussion über den Vorabend der Verabschiedung eines Gesetzes zum Nationalradio im Jahr 2013, mit dem die isländische Regierung auf bestimmte Anforderungen der EFTA-Überwachungsbehörde reagierte.
In dem Bericht betont die Medienkommission die Bedeutung der Debatte über die Stellung und Rolle des Nationalen Rundfunks unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Nachbarländer, der Medienforschung und der Veränderungen in der Mediennutzung, dem technologischen Umfeld und der Verbreitung Kanäle und das Wettbewerbsumfeld der Medien auf der ganzen Welt.
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