Bestätigung der Änderung im Masterplan von Borgarbyggð aufgrund der Erweiterung des Stadtgebiets in Reykholt und des Wohngebiets im Land Breiðabólstaðar II
6.6.2023
Die Planungsbehörde bestätigte am 5. Juni 2023 eine Änderung des Masterplans 2010–2022 von Borgarbyggðar, die am 13. April 2023 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung umfasst die Erweiterung des Wohngebiets Í3 südöstlich von Reykholt von 2,3 auf 28,6 ha. Die aktuelle Landnutzung des Gebiets wird als landwirtschaftliche Fläche und Aktivitätsfläche A1 definiert, die beide ausgeschlossen sind. Dadurch verändern sich die Stadtgrenzen von Reykholt.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsgesetz Nr. 123/2010.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Planungswebsite der Planungsagentur zuzugreifen.