Am 26. November 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine unbedeutende Änderung des Masterplans 2013–2025 von Hafnarfjörður, der am 25. Oktober 2023 vom Stadtrat genehmigt wurde.
Mit der Änderung ändern sich die Bestimmungen des unbedeutenden Masterplans für Suðurnesjalína 1, der am 12. Dezember 2023 in Kraft trat und davon ausging, dass Suðurnesjalína 1 auf einem 2 km langen Abschnitt vom Umspannwerk in Hamranes im Westen in die Erde verlegt wird , sind korrigiert. Die aktuelle Änderung geht auch davon aus, dass die bestehende Oberleitung leicht parallel verschoben wird, um den Anschluss an einen neuen Kabelendmast zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten dieser Änderung wird eine unwesentliche Änderung des Masterplans für die Suðurnesja-Linie 1, die mit der Veröffentlichung einer Anzeige in Abschnitt B des Amtsblatts am 12. Dezember 2023 in Kraft trat, aufgehoben.
Das Verfahren stellte eine unwesentliche Änderung des Hauptplans gemäß Absatz 2 dar. Artikel 36 Organisationsgesetz Nr. 123/2010.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.