30.10.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 29. Oktober 2024 eine Änderung des Flóahrepp-Masterplans 2017 – 2029, die am 8. Juli 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung beinhaltet die Definition eines neuen 24,6 ha großen Wohngebiets ÍB18 und die landwirtschaftliche Fläche wird entsprechend reduziert. Erwartet werden 17 Wohngrundstücke mit einer Größe von jeweils 0,8-2,2 ha und einem Nutzungsgrad von bis zu 0,05.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.