Bestätigung einer Änderung im Masterplan des Bezirks Borgarfjörður aufgrund der Einebnung in Fjarðará, der Erweiterung eines Wohngebiets und eines neuen Aktivitätsgebiets in Borgarfjörður eystri
6.6.2023
Am 6. Juni 2023 bestätigte die Planungsbehörde eine Änderung des Hauptplans 2004–2016 des Bezirks Borgarfjörður, die am 15. März 2023 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung definiert ein neues Materialsammelgebiet B13 in Fjarðará und legt Bestimmungen für die Materialmenge für das Gebiet und auch für Gebiet B8 fest. Der Wohnkomplex ÍB1 am Borgarfjörður eystri wird aufgrund eines neuen Grundstücks leicht erweitert und der Bereich BS7 für kommunale Dienstleistungen wird in den Geschäftsbereich BA1 umgewandelt, wo es eine Abwärtsverarbeitung gibt.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Planungswebsite der Planungsagentur zuzugreifen.