9.8.2023
Die Planungsbehörde bestätigte am 8. August 2023 eine Änderung des Hauptplans 2010–2022 des Skorradalsrepp, die am 5. Mai 2023 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung umfasst die Genehmigung zur Ausübung des Tourismus oder kleinerer wirtschaftlicher Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Tourismus, einschließlich der Unterbringung von bis zu 15 Gästen im Land Mófellsstaðakot.
Es wurde gemäß Absatz 2 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Planungswebsite der Planungsbehörde auf die Hauptplanungsänderung zuzugreifen.