22.2.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 22. Februar 2024 eine Änderung des Hauptplans 2018–2030 der Region Eyjafjörður, der am 7. Dezember 2023 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung umfasst eine Änderung der Landnutzung auf 1,5 ha Land, von einem landwirtschaftlichen Gebiet zu einem Wohngebiet (ÍB33) für ein Wohngebäude.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Hauptplanungsänderung auf der Planungswebsite der Planungsagentur und im Planungsportal zuzugreifen.