4.11.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 4. November 2024 eine Änderung des Dalvíkurbyggðar-Masterplans 2008–2020, die am 4. Juli 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Novelle beinhaltet einerseits eine Änderung der Abgrenzung des Freizeitkomplexes (660-F) und andererseits eine Erweiterung der Fläche von 2,6 ha auf 2,7 ha, wobei eine Erhöhung der Grundstückszahl erwartet wird für Freizeitzentren von 4 bis 7 im äußeren Skáldalækjar-Gebiet. Die landwirtschaftliche Fläche (613-L) wird entsprechend reduziert.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.