22.2.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 22. Februar 2024 eine Änderung des Masterplans 2020–2032 von Fjallabyggðar, der am 26. Januar 2024 vom Stadtrat genehmigt wurde.
Die Änderung bedeutet, dass die Landnutzung in Brimnes am Ólafsfjörður aufgrund von Plänen für die Entwicklung von Windsurf- und Meeresschwimmanlagen geändert wird. Das vorgeschlagene Einleitungsgebiet (328-E) entfällt, das Küstengebiet (301-ST) wird erweitert und das Hafengebiet (307-H) entsprechend verkleinert. Eine neue Zone für Handel und Dienstleistungen (328-VÞ) wird definiert und eine Nachbarschaftsschutzzone (423-HV) wird von der Flut bis zur Netzschicht definiert, um den Meeresboden vor Wellen zu schützen.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Hauptplanungsänderung auf der Planungswebsite der Planungsagentur und im Planungsportal zuzugreifen.