5.11.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 4. November eine unbedeutende Änderung des Masterplans 2013–2025 von Hafnarfjörður, der am 10. Oktober 2024 vom Stadtrat genehmigt wurde.
In der Novelle werden die allgemeinen Bestimmungen zu Grundstückspreisnachlässen aufgrund der Umweltzertifizierung gestrichen, die Nachlässe im städtischen Tarif jedoch behandelt.
Es wurde gemäß Absatz 2 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.