22.2.2024
Am 22. Februar 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine Änderung des Hauptplans von Rangárþing ytra 2016–2028, die am 10. Januar 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Dabei wird eine 30 ha große Freizeitanlage (F11) und eine 8 ha große landwirtschaftliche Fläche im Grundstück Þjóðolfshaga 1 in eine Wohnanlage (ÍB31) mit bis zu 35 Grundstücken umgewandelt.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Hauptplanungsänderung auf der Planungswebsite der Planungsagentur und im Planungsportal zuzugreifen.