18.9.2023
Die Planungsbehörde bestätigte am 15. September 2023 eine unbedeutende Änderung des Masterplans 2022-2034 von Reykhólahrepp, der am 15. Juni 2023 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Im Rahmen der Änderung wurde eine Strategie für ein neues Planiergebiet E27 in Reykhólar östlich von Karlseyjarvegar vereinbart. Das maximale Verarbeitungsvolumen beträgt 22.000 m3 auf 1 ha.
Das Verfahren stellte eine unwesentliche Änderung des Hauptplans gemäß Absatz 2 dar. Artikel 36 Organisationsgesetz Nr. 123/2010.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Hauptplanungsänderung auf der Planungswebsite der Planungsagentur und im Planungsportal zuzugreifen.