17.5.2024
Am 16. Mai 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine geringfügige Änderung des Masterplans 2020–2035 von Reykjanesbær, der am 21. November 2023 vom Stadtrat genehmigt wurde.
Die Änderung beinhaltet Pläne für eine Erweiterung des Aktivitätsgebiets AT12 südlich von Fitja um über 4 ha und eine entsprechende Reduzierung der Freifläche OP26. Die Fläche wird nach der Änderung etwa 52,4 ha groß sein. Die organisatorischen Bestimmungen bleiben unverändert.
Das Verfahren stellte eine unwesentliche Änderung des Hauptplans gemäß Absatz 2 dar. Artikel 36 Organisationsgesetz Nr. 123/2010.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.