13.11.2024
Am 13. November 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine geringfügige Änderung des Flóahrepp-Masterplans 2017 – 2029, der am 4. Juni 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung beinhaltet, dass in den Sonderbestimmungen für die Wohnanlage ÍB19 in Skálmholt die Baugenehmigungen für zusätzliche Gebäude erweitert werden, die mit der Struktur auf dem Grundstück verbunden sind, beispielsweise ein Gästehaus oder ein Gewächshaus zusammen mit einem Wohngebäude und einer Garage.
Es wurde gemäß Absatz 2 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.