27.6.2024
Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass Líforkuver á Dysnesi, Hörgársveit, keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Entscheidung des Planungsamtes sowie die Verfahrensunterlagen finden Sie unter Datenbank zur Umweltbewertung und weiter Planungsportal
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 29. Juli 2024.