Dagbjört Guðrún Rúnarsdóttir hat gegen die zehnjährige Haftstrafe, die sie wegen einer besonders gefährlichen Körperverletzung, die im sogenannten Bátavog-Fall zum Tod ihrer Mitbewohnerin führte, beim Bezirksgericht Berufung eingelegt. Dies wird von Dagbjartars Verteidiger Arnar Kormákur Friðriksson bestätigt.
Dagbjört wurde zunächst ein Verstoß gegen Artikel 211 des Allgemeinen Strafgesetzbuchs vorgeworfen, zu dem auch vorsätzliche Tötung zählt. Sie wurde jedoch wegen einer Straftat nach Artikel 218 des Gesetzes verurteilt, zu der auch Körperverletzung mit Todesfolge gehört, für die sie verurteilt wurde.
Eine härtere Strafe ist möglich
Jón Þór Ólason, Dozent an der juristischen Fakultät der Universität Island, hält es nicht für unwahrscheinlich, dass Dagbjörth wegen Verstoßes gegen Artikel 211 des Strafgesetzbuchs verurteilt wird, d. h. wegen vorsätzlicher Tötung in das Berufungsverfahren des Falles einbezogen und die Strafe dadurch gewichtet wird. Dafür gibt es Präzedenzfälle in ähnlichen Fällen.
Er erwähnt in diesem Zusammenhang enorme Verletzungen an den sensiblen Bereichen des Partners, am Zungenbein, am Kehlkopf und im Ringbeinbereich.
„Was aus dem Urteil hervorgeht, ist, dass sich herausstellte, dass die Verletzungen des Mannes enorm waren und die Folgen so groß waren, dass es angesichts der Präzedenzfälle des Obersten Gerichtshofs durchaus sein kann, dass dies als vorsätzlicher Mord eingestuft wird und sie dann bestraft wird.“ eine härtere Strafe“, sagt Jón Þór und fügt hinzu, dass, wenn es als erwiesen gilt, dass es sich um vorsätzliche Tötung handelt, die Strafe in der Regel 16 Jahre beträgt.
Beispiel für 14 Jahre statt 7
In diesem Zusammenhang erwähnt Jón Þór das Urteil von Vali Lýðsson, der 2019 wegen der Tötung seines Bruders zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das Bezirksgericht hielt die vorsätzliche Tötung für unbewiesen und verurteilte ihn zunächst zu sieben Jahren Gefängnis.
Der Fall wurde jedoch angefochten und das Nationale Gericht für Verletzungen des Verstorbenen bewies, dass Vorsatz vorlag, und Valur wurde daher wegen einer Straftat gegen Artikel 211 des Strafgesetzbuchs verurteilt.
Korrektur:
Zunächst hieß es, Dagbjört sei ersatzweise wegen eines Verstoßes gegen Artikel 218 angeklagt worden. Richtig ist, dass das Urteil des Bezirksgerichts den Fall gemäß Absatz 2 übertragen hat. Artikel 218 des Allgemeinen Strafgesetzbuches.