Der isländische Tierschutzverband (DÍS) hat seine Enttäuschung über die Meinung des parlamentarischen Ombudsmanns zum Ausdruck gebracht, dass es im vergangenen Sommer an rechtlicher Befugnis mangelte, die Fangsaison für Wale zu verschieben.
In der Erklärung der Gewerkschaft heißt es, dass das Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2013 ihrer Meinung nach nachrangig sei, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es im Walfanggesetz von 1949 keine hinreichend klare Grundlage für die Entscheidung der Ernährungsministerin gab, die Jagd auszusetzen.
Daher ist nach Ansicht des Ombudsmanns „das Gewicht des 75 Jahre alten, veralteten Walfanggesetzes viel schwerer als das 11 Jahre alte Gesetz zum Tierschutz“.
„DÍS hält es für ein großes Anliegen, dass der Tierschutz außer Acht gelassen wird, und fordert die Regierung und Alþingi nachdrücklich auf, unverzüglich mit der Überarbeitung der Gesetzgebung fortzufahren, damit Tiere im Zweifelsfall in den Genuss kommen, Arbeitsrechte jedoch keinen Vorrang vor der Einhaltung des Gesetzes haben dürfen.“ zum Thema Tierschutz. Im Fall von Hval hf sei nachgewiesen worden, dass die Jagd nicht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz stehe, und daher müsse der Minister handeln“, heißt es in der Erklärung.
Darin heißt es auch, dass die Stellungnahme des Bürgerbeauftragten vor allem die Notwendigkeit einer Überarbeitung und Änderung des Gesetzes aufzeige.
