Samgungstofa hat zwei Taxifahrern vorübergehend die Lizenz zum Führen von Taxis entzogen.
Dies bestätigt Þórhildur Elín Elínardóttir, Kommunikationsmanagerin beim Schwedischen Transportamt, in einem Interview mit mbl.is.
Gegen zwei Taxifahrer ermittelt die Abteilung für Sexualdelikte
Dabei handelt es sich um den Führerschein zweier Taxifahrer, gegen die die Polizeieinheit für Sexualverbrechen im Großraum Kapstadt wegen des Verdachts auf Sexualverbrechen ermittelt.
Einem anderen Taxifahrer wird vorgeworfen, Ende November letzten Jahres eine Frau in einem Taxi im Zentrum von Reykjavík angegriffen zu haben.
Der andere Taxifahrer wird verdächtigt, in Begleitung eines anderen Mannes eine Frau in einem Taxi von einem Restaurant in Hafnarfjörður abgeholt und zum Wohnsitz eines von ihnen gebracht zu haben, wo der Verdacht besteht, dass das Sexualdelikt stattgefunden hat.
Ermächtigung zum Entzug einer Fahrerlaubnis im Taxifahrgesetz
mbl.is berichtete letzte Woche, dass der Fall des zweiten Fahrers von der Verkehrsbehörde im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zum Taxifahren geprüft werde, das am 1. April letzten Jahres in Kraft getreten sei.
Laut Þórhildar werde einerseits die Befugnis der Polizei geprüft, dem Zentralamt für Transportwesen Informationen über den Fall gemäß Artikel 19 Absatz 4 des Gesetzes zur Verfügung zu stellen, damit das Zentralamt für Transportwesen seine Befugnisse wahrnehmen könne Aufsichtsfunktion.
Allerdings wurde die Befugnis des Verkehrsamtes gemäß Artikel 16 Absatz 3 des Gesetzes geprüft, um dem betreffenden Taxifahrer seine Lizenz zum Führen eines Taxis zu entziehen.
Der dritte Absatz von Artikel 16 lautet wie folgt:
„Wenn es starke Gründe für die Annahme gibt, dass die Voraussetzungen für den Widerruf einer Lizenz vorliegen und dass eine Verzögerung beim Widerruf einer Lizenz zu einem öffentlichen Risiko führen kann, beispielsweise wenn der Lizenzinhaber nachweislich ein verwerfliches Verhalten begangen hat, muss dies berücksichtigt werden dass er weiterhin über eine Lizenz verfügt, kann die norwegische Transportagentur die Lizenz des Lizenzinhabers sofort vorübergehend entziehen, bis eine endgültige Entscheidung in dem Fall getroffen wurde.“
Notwendige Informationen für die Kontrolle des Zentralamts für Transportwesen
Þórhildur sagt, die Polizei habe das Auskunftsersuchen der Transportagentur als notwendige Informationen für die Zwecke der Aufsicht der Agentur bewertet.
Anschließend sagt sie, dass das Zentralamt für Transportwesen die Daten der Polizei wie folgt ausgewertet habe Eine Verzögerung beim Entzug einer Lizenz könnte zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit führen und wäre daher erforderlichAbsatz 3 anwenden Artikel 16 des Gesetzes und damit den Entzug der Taxifahrerlizenz Taxifahren sofort vorübergehend oder bis zur endgültigen Entscheidung im Fall.