Hólmfríður Gísladóttir /VISIR schreibt
Das Finanzministerium hat in seinem Anspruch auf öffentliches Land im Gebiet 12, zu dem Inseln in Island gehören, Anspruch erhoben.
Der Anspruch hat viel Ärger hervorgerufen, aber darin werden unter anderem ein Teil von Heimaey und fast alle Inseln und Schären in Breiðafjörður beansprucht, um nur einige zu nennen. Die Beweislast liegt bei den Eigentümern der Immobilie, die Widerklage erheben und ihr Eigentum nachweisen müssen.
Die Nachfrage nach der betreffenden „Insel“ ist besonders überraschend, da es sich um ein elf Hektar großes Feld mitten im Norðurárdal in Borgarfjörður handelt.
„Das ist so lächerlich wie es nur geht. Zuerst konnte ich nicht anders, als zu lachen, aber dann bin ich einfach nur wütend, dass so ein Fehler gemacht wird“, sagte Morgunblaðið von Þórhildi Þorsteinsdóttir, einer Bäuerin auf Brekka in Borgarfjörður.
Sie sagt, der Staat habe nicht nur das betreffende Feld namens Kerlingarhólmi beansprucht, sondern auch ein weiteres Feld namens Hólsey, das noch weiter im Tal liegt.
„Nun ist es so, dass der Staat Anspruch auf diesen Bereich von uns erklärt hat. Wenn man die Behauptung für diese schöne Insel liest, kann jeder, der einigermaßen gut informiert ist und ein anständiger Leser ist, erkennen, dass sie nicht in der Nähe einer Küste liegt und dass es überhaupt keine Gezeiten gibt. Sicher, Norðurá kann manchmal ein schnell fließender Fluss sein, aber verdammt. Was ist das für eine Arbeit?“, fragt Þórhildur auf Facebook.
Morgunblaðið sagt, die Angelegenheit werde vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft geprüft.