Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat beschlossen, eine Klage gegen Island an den EFTA-Gerichtshof zu verweisen, da Island vier Verordnungen im Bereich Finanzdienstleistungen nicht in nationales Recht umgesetzt hat.
Dies heißt es in einer Mitteilung der ESA, dort heißt es aber, dass Island soll diese vier Verordnungen bis März 2023 in nationales Recht umsetzen.
„Die Aufgabe der ESA besteht darin, sicherzustellen, dass die Wettbewerbsbedingungen bei Finanzdienstleistungen im gesamten EWR-Raum vergleichbar sind. Die ESA schickte im Mai 2023 ein formelles Erinnerungsschreiben bezüglich der Vorschriften an Island und im Februar 2024 eine mit Gründen versehene Stellungnahme, der informelle Mitteilungen folgten. „Der ESA liegen keine Informationen vor, die darauf hindeuten, dass die Regelungen in nationales Recht umgesetzt wurden“, heißt es in der Mitteilung.
Das heißt es Die noch umzusetzenden EWR-Gesetze decken verschiedene Aspekte von Finanzdienstleistungen ab, darunter Risikomanagementprozesse, Transaktionsregister, Clearingpflichten und Derivate.
Darin heißt es auch, dass die Verweisung von Fällen an den EFTA-Gerichtshof der letzte Schritt im formellen Vertragsverletzungsverfahren der ESA gegen einen Mitgliedstaat sei und dass der EFTA-Gerichtshof nun über die Fälle entscheiden werde.