Das Bundesministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die beschlossenen Änderungen der LV Handwerkerversorgungskasse (live.is) bestätigt und arbeitet an der Umsetzung von Änderungen der Kassenbedingungen, die Ende nächsten Jahres in Kraft treten. Der Vorstand und die Jahresversammlung der Pensionskasse haben diesen Änderungen im Frühjahr zugestimmt, sie sollten im September in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen bei der Kaufmännischen Pensionskasse zum Jahresende sind die Erhöhung der Rentenzahlungen um 7,18 %. Die Ehegattenrente wird verlängert. Die Neuberechnung wird dann häufiger als jetzt erfolgen, und damit werden die Rechte derjenigen, die während der Arbeit in Rente gehen, besser, so die LV-Website.
Rentenbeginn ist ab dem 60. Lebensjahr statt wie bisher ab dem 65. Lebensjahr möglich. Aufgrund des Stoßschutzes wird es dann weniger Zeit in Anspruch nehmen, die Extrapolation erneut zu verdienen.
10,5 % Steigerung bei Gildi
Das Ministerium bestätigte am 13. Dezember Änderungen der Satzung der Gildis-Pensionskasse. Daher steigen die Rentenzahlungen für den Monat Januar 2023 an Altersrentner ab 67 Jahren sowie an Invaliden- und Ehegattenrentner um 10,5 %. Die Auszahlung Ende Januar erhöht sich daher für die Mehrheit der Rentenempfänger um diesen Betrag.
Eine ausführlichere Erörterung des Falls kann am 20. Dezember im Morgunblaðin nachgelesen werden.