Auf der Sitzung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses am Montag (30. April) hat Island eine Erklärung zum Vorschlag der Kommission für eine „Verordnung über bestimmte Maßnahmen in Bezug auf Länder, die nicht nachhaltige Fischerei zum Zwecke der Erhaltung der Fischbestände zulassen“ vorgelegt.
In der Erklärung drückte Island seine große Besorgnis darüber aus, dass bestimmte von der EU geplante Maßnahmen die EU gegen ihre internationalen Verpflichtungen verstoßen würden, und verwies insbesondere auf Protokoll 9 des EWR-Abkommens.
Die vollständige Erklärung finden Sie hier.