Hreyfill und die Wettbewerbsbehörde haben eine Einigung erzielt.
Der Vergleich wurde geschlossen, nachdem die Aufsichtsbehörde einen Kommentar zu Hreyfils Entscheidung abgegeben hatte, den Taxifahrern des Unternehmens die Inanspruchnahme der Dienste anderer Taxistationen zu verbieten.
Dies erscheint in Benachrichtigung von der Wettbewerbsbehörde.
Motor gibt nach
Mit dem Vergleich wird Hreyfill die Taxifahrer des Unternehmens nicht daran hindern, für andere Unternehmen auf dem Taximarkt zu fahren.
Darüber hinaus werde Hreyfli verpflichtet sein, weitere notwendige Änderungen an der Satzung des Unternehmens einerseits und der Betriebsordnung andererseits vorzunehmen, um die Einhaltung der Pflichten sicherzustellen, die dem Unternehmen gemäß den Wettbewerbsgesetzen obliegen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Begonnen mit einer Beschwerde von Hopp
Der Fall geht auf eine Beschwerde der Hopp Taxis ehf zurück. der sich über Hreyfils Verhalten beschwerte.
Die Wettbewerbsbehörde kam zu dem Schluss, dass Hreyfils Verhalten wahrscheinlich gegen Wettbewerbsgesetze und Gesetze zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen hatte.