Das Bezirksgericht Reykjaness hat eine Frau wegen sexueller Belästigung und Verstoßes gegen das Kinderschutzgesetz zu 60 Tagen Bewährung verurteilt.
Im Urteil des Bezirksgerichts heißt es, dass der Bezirksstaatsanwalt die Frau im Juni wegen sexueller Belästigung eines Kindes angeklagt habe, allerdings als Ersatz für Obszönität und Verstoß gegen das Kinderschutzgesetz im Oktober 2022 über die sozialen Medien Auf Instagram wiederholt sexuelle und unangemessene Sprache mit einem kleinen Jungen.
Die Nachricht ist respektlos und verletzend
Sie schrieb unter anderem: „Du hast mich einfach angemacht“, „Ich habe Spielzeug, wenn ich es brauche“ und „Du siehst heiß aus“. In der Anklage heißt es, die Frau habe mit ihren Worten die Schüchternheit des Jungen durch eine unzüchtige Tat verletzt. Die Nachricht war respektlos, unmoralisch und verletzend.
Die Frau bekannte sich vor Gericht kategorisch schuldig. Im Urteil des Landgerichts heißt es, dass die Frau nach Kenntnisstand bisher keinem kriminellen Verhalten ausgesetzt gewesen sei. Anschließend sagte er, bei der Strafzumessung sei berücksichtigt worden, dass sich die Straftat der Frau gegen ein Kind richtete.
Das Bezirksgericht verurteilte die Frau außerdem dazu, dem Jungen 300.000 ISK zu zahlen. Schadensersatz und etwa eineinhalb Millionen ISK. an Verteidigungsgebühren und Honoraren des Verteidigers und Gerichtsvollziehers sowie sonstiger Gerichtskosten.