Das Bezirksgericht Reykjaness hat eine Frau wegen eines groß angelegten Drogendelikts Ende November zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, als sie insgesamt 1.010 ml Amphetaminbase mit einer Stärke von 45 bis 47 Prozent importierte.
Die Materialien waren für den gewinnbringenden Verkauf und Vertrieb in diesem Land bestimmt, doch sie transportierten die Sträflinge in ihrem Gepäck per Flugzeug von Danzig in Polen zum Flughafen Keflavík.
Hat sein Verbrechen offen gestanden
Bei der Verhandlung gestand der Angeklagte seine Tat ohne zu zögern und stimmte der Beschlagnahme der Materialien zu. Der Fall wurde dabei als Geständnisfall überführt und nach Stellungnahme des Staatsanwalts und der Verteidigung zum Sachverhalt beurteilt. Die Verteidigung forderte die mildeste gesetzlich zulässige Strafe.
Es lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Angeklagte zuvor eines kriminellen Verhaltens schuldig gemacht hatte, und der Richter berücksichtigte dies zusätzlich zu dem klaren Geständnis und der Kooperation des Angeklagten. Da es sich jedoch um ein umfangreiches Vergehen handelte und die gefährlichen Eigenschaften des Materials hoch waren, wurde die Strafe als angemessen auf ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung abzüglich der Inhaftierung ab dem 29. November bei vollem Straftermin festgesetzt.
Darüber hinaus wurde ihr auferlegt, die Materialien zu beschlagnahmen und 1.700.935 ISK an Gerichtskosten zu zahlen, die sich aus einer Begutachtung durch ein Labor und dem Honorar ihres bestellten Verteidigers zusammensetzten.