Das Bezirksgericht Reykjaness verurteilte letzte Woche einen Mann wegen mehrerer Sexualstraftaten gegen ein vierzehnjähriges Mädchen und Prostitution zu zwei Jahren Gefängnis. Er zahlte dem Mädchen über dreihunderttausend ISK. Er war zwanzig, als er die Verbrechen beging.
Ein Mann ist wegen sexuellen Übergriffs auf ein vierzehnjähriges Mädchen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auch er wurde wegen Kaufprostitution verurteilt, zahlte dem Mädchen jedoch von Anfang Oktober 2021 bis März 2022 über dreihunderttausend.
War Bäcker, ist heute Vorarbeiter im Unternehmen seines Vaters
Der Mann wurde im Jahr 2002 geboren und war zum Zeitpunkt der Taten somit in seinen Zwanzigern. Das Gericht stellte fest, dass zwischen ihm und dem Mädchen ein gewisser Altersunterschied bestanden habe und dass er ihre besonders verletzliche Lage ausgenutzt habe, was ihm völlig bewusst gewesen sei. Er hätte keine Wiedergutmachung.
Der Mann arbeitete damals als Bäcker, heute ist er Vorarbeiter im Bauunternehmen seines Vaters. Er wohnt mit seiner Freundin im Haus seiner Eltern und sagte vor Gericht, dass er mit seiner jetzigen Freundin eine Wohnung kaufen möchte. Als er vor dem Bezirksgericht erschien, bekannte er sich nicht schuldig, gab aber zu, mit dem Mädchen in der Kommunikationssendung Snapchat über sexuelle Fantasien gesprochen zu haben. Sie wären zusammen spazieren gegangen und hätten über den Tag und die Straße gesprochen, aber nie etwas Sexuelles getan.
Ein Mann ist wegen sexuellen Übergriffs auf ein vierzehnjähriges Mädchen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auch er wurde wegen Kaufprostitution verurteilt, zahlte dem Mädchen jedoch von Anfang Oktober 2021 bis März 2022 über dreihunderttausend.
War Bäcker, ist heute Vorarbeiter im Unternehmen seines Vaters
Der Mann wurde im Jahr 2002 geboren und war zum Zeitpunkt der Taten somit in seinen Zwanzigern. Das Gericht stellte fest, dass zwischen ihm und dem Mädchen ein gewisser Altersunterschied bestanden habe und dass er ihre besonders verletzliche Lage ausgenutzt habe, was ihm völlig bewusst gewesen sei. Er hätte keine Wiedergutmachung.
Der Mann arbeitete damals als Bäcker, heute ist er Vorarbeiter im Bauunternehmen seines Vaters. Er wohnt mit seiner Freundin im Haus seiner Eltern und sagte vor Gericht, dass er mit seiner jetzigen Freundin eine Wohnung kaufen möchte. Als er vor dem Bezirksgericht erschien, bekannte er sich nicht schuldig, gab aber zu, mit dem Mädchen in der Kommunikationssendung Snapchat über sexuelle Fantasien gesprochen zu haben. Sie wären zusammen spazieren gegangen und hätten über den Tag und die Straße gesprochen, aber nie etwas Sexuelles getan.
