Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen Unternehmen mit bestehenden Verträgen Eishöhlenausflüge zu drei Höhlen am Breiðamerkurjökull und Falljökull wieder anbieten. Nur Anbieter, die über einen Vertrag mit dem Nationalpark für Gletscherwanderungen und Eishöhlenbesichtigungen verfügen, erhalten Zugang zu den Höhlen, berichtet RUV.
Der Vorstand des Vatnajökull-Nationalparks hat am Nachmittag beschlossen, bestimmte Eishöhlentouren bereits zum 1. Oktober freizugeben. Ursprünglich war geplant, aufgrund verstärkter Sicherheitsmaßnahmen nach einem tödlichen Unfall im August erst ab dem 1. November mit den Touren zu beginnen. Dies hätte den Wegfall der beliebten Eishöhlenausflüge im Oktober bedeutet.
Unternehmen mit Vertrag können am 1.10. beginnen
Sigurjón Andrésson, Bürgermeister von Hornafjörður und Vorsitzender des Regionalrats, betont, dass Unternehmen mit einem bestehenden Gletscherwanderungsvertrag eine Genehmigung erhalten, die auch Ausflüge zu drei Eishöhlen umfasst, für die eine Risikobewertung durchgeführt wurde. Eine eigens gebildete Expertengruppe wird täglich überprüfen, ob der Zugang zu den Eishöhlen sicher ist.
Ab 1. November neue Verträge mit Eishöhlenunternehmen
Dies ist ein experimenteller Monat, aber das Ziel besteht darin, dass der Nationalpark am 1. November neue Verträge mit Eishöhlenunternehmen unterzeichnet. Im Protokoll der Nationalparkverwaltung heißt es, dass die letzte Verantwortung für die Sicherheit der Besucher immer beim Tourismusunternehmen und dem Reiseführer liegt, der die Gruppe leitet.
Gefährdungsbeurteilung
Ausflüge werden ausschließlich an den Orten gestattet, an denen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Zudem ist festgelegt, dass eine gemeinsame Gruppe aus Tourenanbietern und dem isländischen Bergführerverband täglich eine Sicherheitsbewertung der Eisformationen vornimmt.
Der Vatnajökull Nationalpark betont, dass alle Eisformationen, die sich in irgendeiner Weise unter dem Eisdach befinden, überhängen/abfallen oder matschig sind, sehr gefährlich sind zu dieser Jahreszeit. Hierzu zählen unter anderem Eiswände und -schluchten, Eisrinnen, Eisplatten und Eisbögen.
Wenn die Eiswände nicht dicht sind und das Eis dicht ist (z. B. in Schluchten) und ein Gletscherpass durch ein solches Gebiet verläuft, ist eine Beurteilung durch Führer erforderlich, die über die erforderliche Qualifikation („Gletscher 3“ oder ähnlich) und Erfahrung verfügen, um dies beurteilen zu können. Um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, müssen stets entsprechende Auflagen eingehalten werden.
Titelfoto Mirjam Lassak: Sapphire-Eishöhle im Breiðamerkurjökull