Im Dezember ordnete das Bezirksgericht Reykjavík an, dass das isländische Symphonieorchester ehemaligen Instrumentalisten 3,3 Millionen Entschädigungen wegen rechtswidriger Entlassung zahlen müsse.
Der Mann wurde unter anderem aus dem Sinfonieorchester entlassen, weil das Orchester angesichts der ihm vorgeworfenen sexuellen Fehlverhaltens mit seiner Anstellung ein Reputationsrisiko vermutete.
Der Mann reichte im Dezember Klage ein und forderte von der Gemeinde Schadensersatz mit der Begründung, die Entlassung sei rechtswidrig gewesen.
Die mutmaßlichen Sexualdelikte des Mannes waren Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, doch die Staatsanwaltschaft ließ den Fall fallen, da die Angaben nicht als ausreichend oder wahrscheinlich für eine Verurteilung angesehen wurden, und die Staatsanwaltschaft bestätigte diese Entscheidung.
Keine objektive Sichtweise
Das Urteil verwies darauf, dass für die Tätigkeit der Band die Regeln des Verwaltungsrechts gelten. Nach Auffassung des Gerichts wurde es nicht als relevanter Gesichtspunkt im Sinne des verwaltungsrechtlichen Geltungsgrundsatzes angesehen, eine Entscheidung auf eine so belastende Maßnahme wie die Entlassung des Mannes auf die Reputationsgefährdung durch unbestätigte Vorwürfe zu stützen gegen ihn.
Das Gericht gab daher den nach Gutachten ermittelten Schadensersatzansprüchen des Mannes wegen des Vermögensschadens und Schadens statt, der ihm durch die Entlassung entstanden wäre.
Habe einen Brief von der Ex-Frau des Mannes erhalten
In dem Urteil des Bezirksgerichts vom 13. Dezember heißt es, dass der Vorabend der Entlassung auf einen Brief an das Orchester im Jahr 2022 zurückzuführen sei, der von der Ex-Frau des Mannes stammte, die ebenfalls eine ist Mitarbeiter des Symphonieorchesters. Dort schilderte die Ex-Frau die angeblichen Mobbinghandlungen des Mannes am Arbeitsplatz und den angeblichen sexuellen Missbrauch des Mannes.
In dem Brief werden verschiedene Dokumente erwähnt, die dem Brief beigefügt sein sollen. Es wird auch erwähnt, dass die Daten Informationen darüber enthalten, dass eine namentlich nicht genannte Person von ihr sexuell missbraucht wurde.
In dem Brief heißt es, dass der Briefschreiber zuvor die Leitung der Einheit über seine Position am Arbeitsplatz informiert habe und dass die Personalangelegenheit schon seit längerer Zeit im Gange sei. Der Briefschreiber kritisierte die Reaktion der Brigade auf die betreffenden Informationen und stellte verschiedene Fragen dazu.
Daraufhin wurde der Mann von der Arbeit beurlaubt.
Die Forschung begann im Jahr 2015
Gegen den Mann wurde 2015 Anzeige erstattet, daraufhin wurden polizeiliche Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße eingeleitet. Im Jahr 2016 wurde dem Mann mitgeteilt, dass das Verfahren, wie bereits erwähnt, eingestellt worden sei.
Darin heißt es auch, dass den Protokollen der Vorstandssitzungen des Symphonieorchesters zufolge der Fall des Mannes offenbar acht Mal besprochen wurde, nachdem der Brief bei der Band eingegangen war und bevor der Mann entlassen wurde.
„Dann holte die Beklagte die Stellungnahmen zweier Beratungsunternehmen, B und C, zu den möglichen Wegen und Auswirkungen einer Weiterbeschäftigung des Klägers ein. In den Stellungnahmen beider Beratungsunternehmen wurde dargelegt, dass für die Beklagten ein erhebliches Reputationsrisiko bestehe, um die Arbeit der Klägerin aufrechtzuerhalten, und dass dies negative finanzielle Folgen haben könne, da die Geschäftstätigkeit der Beklagten von Einnahmen aus Ticketverkäufen und Zuschüssen abhänge. In der Beurteilung B wurde außerdem festgestellt, dass die Tatsache, dass sowohl der Kläger als auch seine Ex-Frau dort arbeiteten, einen negativen Einfluss auf die Moral der Beklagten habe.
Akzeptieren Sie, dass die Entlassung rechtswidrig war
In der Entscheidung des Bezirksgerichts heißt es, dass zwar mit dem Symphonieorchester auf der Grundlage des Sachverhalts vereinbart werden könne, dass aufgrund der fraglichen Vorwürfe mit der Arbeit des Mannes bei der Band ein Reputationsrisiko verbunden sei, dies jedoch nicht ignoriert werden dürfe Es gab keinen rechtlichen Beweis dafür, dass die Vorwürfe gegen den Mann begründet sein sollten.
„Eine Entscheidung über eine so belastende Maßnahme wie die Abweisung des Klägers auf das Reputationsrisiko zu stützen, das aus unbestätigten Vorwürfen gegen ihn resultierte, wurde nach Auffassung des Gerichts nicht als relevanter Gesichtspunkt im Sinne des Verwaltungsgültigkeitsgrundsatzes angesehen.“ Gesetz.“ Daher muss mit dem Kläger vereinbart werden, dass die Kündigung rechtswidrig war.“