Das Gericht des isländischen Sport- und Olympischen Verbandes hat die Klage von Jóhann Rúnar Skúlason auf Aufhebung der Entscheidung des Nationalverbandes der Reitsportverbände und des Nationalmannschaftsausschusses des Verbandes, ihn aus der isländischen Reitnationalmannschaft zu entfernen, zurückgewiesen.
Der Fall wurde heute auf der Eidfax-Website gemeldetaber das Urteil wurde am 15. Februar verkündet.
Hintergrund des Falles ist, dass der Nationalverband Jóhanni, den mehrfachen Weltmeister im Pferdesport, im Jahr 2021 aus der Nationalmannschaft entfernte, weil er 1993 wegen sexueller Übergriffe auf ein Kind verurteilt worden war.
In der damaligen Mitteilung der Gewerkschaft hieß es: „Der Vorstand von LH ist fest davon überzeugt, dass diejenigen, die sich eines schweren Sexualdelikts schuldig gemacht haben und/oder dafür eine Strafe erhalten haben, zur Nationalmannschaftsgruppe gehören und als Vertreter von LH im Namen Islands handeln.“ ob in diesem Land oder auf fremdem Boden.“
Eine „Meetoo“-Revolution hat stattgefunden
Jóhann war mit dieser Entscheidung unzufrieden und glaubte, dass er als amtierender Weltmeister von 2019 ein Recht auf einen Platz in der Nationalmannschaft für die Weltmeisterschaft 2023 habe. Über die Entscheidung, ihn aus der Nationalmannschaft zu entfernen, wurde er offiziell nicht informiert hatte vorher nicht die Möglichkeit, sich zu der Angelegenheit zu äußern, aber die Entscheidung wurde getroffen.
Im Urteil heißt es über Jóhanns Prozessvorbereitung:
„Dann verweist der Beschwerdeführer darauf, dass der Beschwerdeführer über die Strafe hinaus bestraft wird, die er laut Urteil aus dem Jahr 1994 bereits verbüßt hat. Dann ist es offensichtlich, dass die „Metoo“-Revolution die angefochtene Entscheidung des Angeklagten bestimmt hat.“
Der Nationalverband entgegnet, dass der Nationaltrainer Jóhanna noch am selben Tag, an dem die Stellungnahme veröffentlicht wurde, im Oktober 2021, über die Entscheidung informiert habe.
Der nationale Verband verwies auch auf die Tatsache, dass „die innerhalb (LH) tätigen Parteien vor und nach der fraglichen Entscheidung Drohungen, Belästigungen und anderem unentschuldbarem Verhalten von (Jóhann) ausgesetzt waren. Hatte dieses Verhalten gegenüber den Managern (LH) und.“ Der Sport als Ganzes sei so gewesen, dass er allein dazu führen würde, dass (Jóhann) seinen Platz in der Nationalmannschaft verlieren würde.
Für den Ausschluss genügten Drohungen und Belästigungen
In seiner Schlussfolgerung stellt das Gericht fest, dass die Entscheidung des Nationalverbandes, Jóhanni aus der Gruppe zu entfernen, nicht mit den Rechtsquellen zusammenhängt, auf die sich Jóhannis Beschwerde bezieht.
Strafrechtliche Verurteilungen können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen, und Jóhanns Verhalten gegenüber Einzelpersonen innerhalb des nationalen Verbandes, Drohungen und Belästigungen, war so beschaffen, dass es ihn von der Teilnahme an Wettbewerben ausschloss.
Daher sollte Jóhanns Anspruch in diesem Fall zurückgewiesen werden. Allerdings ist der Nationalverband verpflichtet, über die Dauer der Abwesenheit von Jóhann zu informieren.