Im Beratungsportal der Regierung wurde nun ein Gesetzentwurf zu einer Kilometergebühr für die Nutzung von Fahrzeugen veröffentlicht.
Mit dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, mit der Einführung einer Kilometergebühr ab dem 1. Januar 2025 für die Nutzung von Fahrzeugen im Straßennetz den nächsten Schritt zur Legalisierung eines neuen Systems zur Erhebung von Einnahmen aus Fahrzeugen und Kraftstoffen zu gehen, auch für die Einsatz von Fahrzeugen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Inder Benachrichtigung auf der Website des Ministerrats heißt es, der erste Schritt sei Anfang dieses Jahres mit der Einführung einer Kilometergebühr für Elektro-, Wasserstoff- und Plug-in-Hybridautos beschlossen worden.
Pläne zur Einführung einer Kilometergebühr für die Nutzung aller anderen Fahrzeuge im Straßennetz im Jahr 2025 wurden im August auf dem Beratungsportal der Regierung veröffentlicht.
Daraufhin wurde der Gesetzentwurf ausgearbeitet, der nun im Vernehmlassungsportal veröffentlicht wurde.
6,7 ISK für die leichtesten Autos
Mit dem Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass eine Kilometergebühr als Gebühr für die Nutzung aller Fahrzeuge im Straßennetz die Öl- und Benzingebühren ersetzen wird.
„Um eine gerechtere Gebührenerhebung zu fördern, spiegelt die Kilometergebühr so weit wie möglich die tatsächliche Nutzung der Straßeninfrastruktur entsprechend der Anzahl der gefahrenen Kilometer, entsprechend dem Gewicht des Fahrzeugs und unabhängig von der Energiequelle wider“, heißt es in der Ankündigung.
Es heißt, dass die Höhe der Kilometergebühr in 29 Gebührenbereichen ausgewiesen wird, wobei sich der Betrag je nach Gewicht erhöht.
Für die leichtesten Fahrzeuge, wie beispielsweise Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, beträgt die Gebühr 6,7 ISK pro Kilometer. Für Fahrzeuge über 31 Tonnen erhöht sich der Betrag dann auf 43,90 ISK.
Bei schweren Anhängern ist dann ein Kilometergeld entsprechend der Kilometergeldstufe zu entrichten, das zum Kilometergeld des Zugfahrzeugs hinzugerechnet wird.
Die unveränderten Kosten eines durchschnittlichen Benzinautos
Bei der Entscheidung über die Höhe der Kilometergebühr sei berücksichtigt worden, dass die Kosten für den Betrieb eines durchschnittlichen Benzinautos, das 14.000 km pro Jahr fährt und 7,5 l/100 km verbraucht, unverändert bleiben.
Der Gesetzentwurf geht daher davon aus, dass die öffentlichen Gebühren und Energiekosten für ein durchschnittliches Benzinauto im Jahr 2025 gleich hoch sein werden wie im Jahr 2024.
Die Betriebskosten anderer Autos sind entweder höher oder niedriger als bei einem durchschnittlichen Benzinauto und hängen unter anderem vom Verbrauch ab.