Sveinn Guðmundsson, Rechtsanwalt Þ. Þorgrímsson & Co. behauptet, gegen drei der vier Urteile des Bezirksgerichts, die seit letztem Herbst gegen seinen Mandanten in Bezug auf Außenverkleidungen ergangen sind, Berufung eingelegt zu haben.
Sie sind ähnlich in der Natur, aber jede mit ihrer eigenen Persönlichkeit. Der vierte Fall ist sehr speziell. Dies ist eine Person, die den Fall einreicht und nicht mehr Eigentümer der Immobilie ist. Dieser Fall wird natürlich angefochten.
Sein Mandant wurde vom Bezirksgericht Reykjavík zur Zahlung von insgesamt fast 19 Millionen ISK für die vier Fälle verurteilt.
„Wir werden unseren Standpunkt vor dem Nationalen Gericht mit einer Überschätzung bestätigen lassen“, sagt Sveinn Guðmundsson, Anwalt von Þ. Þorgrimsson & co.