Es ist ein außergewöhnlich gut geplantes Einfamilienhaus auf zwei Etagen, mit einer zusätzlichen Zwei-Zimmer-Wohnung mit separatem Eingang und einer eingebauten Garage.
Das Grundstück wird im Bauabschnitt 4 verkauft, das Gebäude wird außen mit einer Metallverkleidung verkleidet und der Boden für einen Parkplatz ersetzt, ansonsten ist das Grundstück aber noch nicht fertiggestellt. Gemäß den Zeichnungen ist das Grundstück insgesamt mit 323,7 m2 registriert, wovon die Garage 30,1 m2 ausmacht.
Entsprechend der Grundaufteilung betreten Sie die Eingangshalle im Untergeschoss des Gebäudes, von wo aus Sie die Garage betreten. Von der Eingangshalle aus betreten Sie links das Treppenhaus, Zimmer und Gäste-WC, während sich rechts das Fernsehzimmer/Wohnzimmer befindet. In der Garage befindet sich ein Abstellraum.
Auf der linken Seite des Gebäudes ist separater Eingang in eine Zweizimmer-Zusatzwohnungmit Eingangshalle, Küche, Wohnzimmer, Bad und geräumigem Schlafzimmer.
Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich eine Küche, ein Wohnzimmer und ein Esszimmer in einem offenen Raum, von dem aus ein Ausgang auf einen nach Südwesten ausgerichteten Balkon besteht. Master-Suite mit Bad und begehbarem Kleiderschrank. Zwei Zimmer, Bad und Waschküche. Vom Badezimmer und der Waschküche aus gelangt man in den Hinterhof des Gebäudes.
Die Immobilie kann bei Unterzeichnung des Kaufvertrags übergeben werden, sie ist in Bauphase 4 registriert, aber die vorgeschlagene Immobilienbewertung im Jahr 2023 beträgt ISK 100.450.000.
Die Lage des Hauses in Úlfarsárdal ist gut, in der Nähe von Schulen und Kindergärten und Framvellinn.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Guðný Ösp Ragnarsdóttir, Ehefrau, s. 665-8909 oder go@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002 und garantiert deren Richtigkeit. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen. Gleiches gilt für Angaben des Grundstücksverkäufers zu Instandhaltungs- und Einzelarbeiten.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf) und 1,6 % für juristische Personen.
Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungspauschale in Höhe von 0,3 % des Brandschadengutachtens.