Rapper Gísli Pálmi Sigurðsson wurde wegen Verkehrsverstößen verurteilt und zur Zahlung einer Geldstrafe von 420.000 ISK verurteilt.
Dies geht aus dem Urteil des Bezirksgerichts Reykjavík vom Montag hervor.
Das Bezirksgericht verurteilte Gísla Pálma im Januar dieses Jahres wegen Fahrens eines Fahrzeugs ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss auf dem Klapparstíg in der Njálsgatu in Reykjavík. Auch Gísli Pálmi wurde ab Mai 2027 für drei Jahre vom Fahren entzogen.
Da Gísli Pálmi bei der Bestätigung des Falles nicht an der Gerichtsverhandlung teilnahm, wurde über den Fall entschieden, ohne dass er an der Verteidigung teilgenommen hätte. Das Verhalten galt daher als erwiesen.
Dem Urteil zufolge hat Gísli Pálmi eine lange Vorstrafe, die bis ins Jahr 2012 zurückreicht. Ihm wurde bereits zweimal die Fahrerlaubnis entzogen, was sich auf die Entscheidung über seine Strafe im Urteil auswirkte.
Gísli Pálmi sprach 2015 in einem Interview mit Óla Palla auf Rás 2 offen über Drogenkonsum. Sein erstes Album erschien im April desselben Jahres.