Sölvi Sævarsson lgf s. 618-0064 und Domusnova Immobilienmakler präsentieren sich für den privaten Verkauf: Baugrundstück für ein Einfamilienhaus in toller Lage in einem kleinen Viertel bei Reynisvatnsás am Rande einer Siedlung, in der es nur Einfamilienhäuser in der Nachbarschaft gibt. Gute Lage am Fuße des Úlfarsárdal, wo es gute Wander- und Radwege in unberührter Natur gibt. Von Guðmundi Gunnlaugsson Architekt (archus) sind ausgezeichnete genehmigte Zeichnungen eines fast 360 m² großen Hauses verfügbar, die einen guten Grundriss eines einzigartig schönen Hauses mit einer zusätzlichen Wohnung im Erdgeschoss des Gebäudes zeigen. Alle Zeichnungen sind vorhanden. Der Boden wurde ersetzt und Kissen wurden platziert und es ist bereit, mit dem Bau zu beginnen, nachdem eine erneute Baugenehmigung erhalten wurde.
Zeichnungen zeigen Folgendes:
- Großes Wohnzimmer mit Küche, Wohnzimmer und Esszimmer mit hohen Decken.
- Vier große Schlafzimmer.
- Hauptschlafzimmer mit begehbarem Kleiderschrank und Badezimmer.
- Zwei gute Badezimmer.
- Zusätzliche Wohnung, zwei Zimmer mit separatem Eingang.
- Große schöne Garage.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Sölvi Sævarsson lizenzierter Immobilienmakler. per Telefon 618-0064 oder solvi@domusnova.is
– oder Büro / s.527-1717 / eignir@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
1. Stempelsteuer auf den Kaufvertrag – 0,8 % der gesamten Immobilienbewertung / 1,6 % für juristische Personen (0,4 % für den Erstkauf durch natürliche Personen).
2. Registrierungsgebühr für einen Kaufvertrag, eine Hypothekenanleihe, eine Hypothekenlizenz usw. – ISK. 2.500 pro Dokument.
3. Leihgebühr eines Kreditinstituts – in der Regel ISK. 50.000 – 75.000. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Kreditinstitute.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe ISK. ISK 69.900
5. Handelt es sich um einen Neubau, zahlt der Käufer die Planungsgebühr bei deren Erhebung. Das Planungshonorar beträgt 0,3 % des endgültigen Brandschutzgutachtens.