Hat das Recht auf Auskunft über den Unfall, bei dem sein Sohn ums Leben kam
Das Anliegen des Vaters betrifft den Fall des ebenfalls bei dem Unfall ums Leben gekommenen Piloten sowie dessen Firma, die von der Transportagentur bearbeitet worden war. Grund hierfür ist unter anderem der Verdacht, dass der Flug außerhalb des Geltungsbereichs der bestehenden Genehmigung verlief.
Der fragliche Flugzeugabsturz ereignete sich am 3. Februar 2022. Dabei starben vier Menschen, ein Pilot und drei Touristen. Das Flugzeug und die Leichen der Menschen wurden nach einer Suche durch Rettungsteams in Þingvallavatn gefunden, und wir führten umfangreiche Operationen durch, um das Wrack und die Überreste aus dem Wasser zu bergen.
Die vorläufige Schlussfolgerung der Transport Accident Investigation Board kam zu dem Schluss, dass das Flugzeug vor dem Absturz in sehr geringer Höhe über dem Wasser geflogen war.
Verweist auf polizeiliche Ermittlungen
In einer Eingabe des Vaters an das Zentralamt für Transportwesen wurde erwähnt, dass im Februar 2022 in den Medien berichtet worden sei, dass das Amt einen Hinweis erhalten habe, dass der Pilot und sein Unternehmen kommerzielle Flüge mit Passagieren ohne die erforderliche Genehmigung durchführten. Die Verkehrsbehörde hatte unter anderem die Polizei um Hilfe bei der Untersuchung des Falles gebeten, doch die Polizei hatte ihre Ermittlungen eingestellt.
„Die künftigen Erklärungen von Samgungstofa gegenüber den Medien könnten so verstanden werden, dass, obwohl die Polizei die Ermittlungen in dem Fall eingestellt hatte, der Fall von Samgungstofa weitergeführt wurde“, heißt es in dem Urteil.
Angenommen, die Informationen betreffen die Öffentlichkeit
Der Vater verlangte unter anderem Informationen darüber, ob Samgungstofa wegen Verstößen gegen den Flugbetrieb Verwaltungssanktionen gegen den Piloten oder das Unternehmen verhängt hatte. Anschließend forderte er alle diesbezüglichen Entscheidungen des Zentralamts für Transportwesen an.
In der Antwort des Zentralamts für Transportwesen hieß es, dass die Behörde nicht befugt sei, Daten im Zusammenhang mit der Überwachung des Piloten und seines Begleiters durch die Behörde weiterzugeben. Die Behörde teilte jedoch mit, dass das Unternehmen keiner Aufsicht unterliege und gegen den Mann keine Verwaltungssanktionen verhängt worden seien.
Der Vater legte daraufhin Berufung beim Entscheidungsausschuss für Informationsangelegenheiten ein. In der Beschwerde wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass die Informationen für die Öffentlichkeit relevant seien, da sie Auswirkungen auf die Luftfahrt und die öffentliche Sicherheit haben könnten.
Der Berufungsausschuss stimmt dem zu und hat den Fall an das Zentralamt für Transportwesen zurückverwiesen, das sich erneut damit befassen wird.