ALLES Immobilienmakler tel 560-5500 präsentiert Heiðarhvamm 6, Wohnung Nr. 203, 230 Reykjanesbær.
Es ist 77,3 Quadratmeter groß. 3-Zimmer-Wohnung im zweiten Stock in guter Lage in Heiðarhverfi. Das Haus und der Gemeinschaftsbereich sehen gut aus.
Beschreibung der Immobilie.
Treppenhaus ist ordentlich mit einem Teppich auf dem Boden.
Empfangshalle und Flur hat Fliesenboden.
Wohnzimmer geräumig mit Parkettboden, mit Ausgang zum Balkon.
Küche Fliesen auf dem Boden, lackierter Innenraum.
Badezimmer mit Fliesenboden, gute Innenausstattung, Anschluss für Waschmaschine, Badewanne mit Duschglas.
Die schlafende Armee sind zwei mit Parkettboden und Kleiderschrank.
Private Lagerung im Erdgeschoss
Gemeinsamer Abstellraum für Fahrräder und Buggys
Weitere Informationen und Besichtigungsbuchungen erhalten Sie bei:
Páll Þorbjörnsson
zugelassener Immobilienmakler
[email protected]
560-5501
ALLE Immobilienmakler befinden sich an folgenden Standorten:
- Hafnargatu 91, 230 Reykjanesbær
- Víkrobraut 62, 240 Grindavík
- Þverholti 2, 270 Mosfellsbær
Kosten des Käufers:
- Von den gebührenpflichtigen Unterlagen sind 0,8 % des Immobilienwerts zu entrichten, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, und 1,6 % des Immobilienwerts, wenn der Käufer eine juristische Person ist.
- Die Registrierungsgebühr für jedes Dokument beträgt ISK. 2.500.
- Die Leihgebühr richtet sich nach der jeweiligen Preisliste des Kreditinstituts.
- Die Verwaltungsgebühr für ALLT-Immobilienverkäufe beträgt ISK. 50.000 zzgl. MwSt
Sorgfalts- und Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. ALLT-Immobilienmakler möchten Kaufinteressenten anleiten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, einen Experten hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Diese Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß dem Gesetz über den Verkauf von Immobilien und Schiffen Nr. 70/2015. Die Informationen, die in dieser Verkaufszusammenfassung erscheinen, stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer erteilt Informationen über das Objekt gemäß seiner Informationspflicht vgl. Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002. Der Makler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch eine Sichtprüfung der Immobilie.
Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z.