Hjarðarhóll 12 ist eine Fünf-Zimmer-Reihenwohnung auf drei Etagen. Die Wohnung ist eine Endwohnung in der Unterseite der Unterseite. Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt 184,7 m2, der Wohnteil ist mit 122,6 m2 und der Kellerraum mit 62,1 m2 eingetragen. Das Anwesen wurde 1961 erbaut und das Haus ist aus Beton. Die Außenseite des Hauses wurde gerade gestrichen.
Erdgeschoss:
Eingangshalle: hat ein Tuch auf dem Boden und einen kleinen Stauraum.
Küche und Wohnzimmer: befindet sich in einem offenen Raum, wo Sie sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Flur zur Küche gehen können. Früher gab es eine Mauer, die dazwischen schloss, aber sie wurde entfernt. Im Wohnzimmer gibt es große Fenster nach Westen, die den Raum erhellen, die Küche ist mit älteren Möbeln ausgestattet. Vom Wohnzimmer aus haben Sie Zugang zu einem Betonbalkon. Küche ist originell. Sowohl in der Küche als auch im Wohnzimmer gibt es Parkett, und es gibt eine mit Teppich ausgelegte Treppe zum Obergeschoss.
Obere Etage:
Parkett liegt auf dem Boden vor den vier Schlafzimmern und dem Badezimmer im Obergeschoss.
Es gibt vier Schlafzimmer im ersten Stock, das Hauptschlafzimmer ist geräumig und das Hauptschlafzimmer führt auf einen nach Westen ausgerichteten Betonbalkon.
Badezimmer: hat Fliesen auf dem Boden und an den Wänden, das Badezimmer hat ein neues Waschbecken im Inneren zusammen mit einer hängenden Toilette und einer Duschwanne, es gibt Rohre für eine Waschmaschine im Badezimmer.
Untergeschoss
Böden, Einrichtungsgegenstände und andere Dinge, die sich im Keller befanden, wurden entfernt und der Raum ist daher jetzt versiegelt. Es gibt zwei Zugänge zum Keller, sowohl die Haustür vom Garten als auch eine Treppe zum Erdgeschoss. Es wäre möglich, eine Wohnung im Souterrain herzurichten, was in mehreren anderen Wohnungen im Reihenhaus bereits erfolgt ist.
Sonstiges:
Die Abwasserrohre im Haus wurden erneuert
Ofenrohre auf zwei Stockwerken wurden erneuert
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Hermann Aðalgeirsson. per Telefon 865-7430 oder E-Mail hermann@logeign.is.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
1. Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf mit mindestens 50 % Eigentumsanteil) und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekenlizenzen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
3. Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
5. Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % der Brandentschädigungssumme