Der Wohnungsfonds wurde heute vor dem Bezirksgericht Reykjavík von der Klage von zwölf Personen freigesprochen, die den Fonds mit der Begründung verklagt hatten, dass die Vorauszahlungsgebühr für seine Darlehen rechtswidrig sei.
Hätten alle diese Personen Kredite übernommen, die ursprünglich in den Jahren 2007-2008 aufgenommen worden waren? Allerdings hatten sie die Kredite für den Hauskauf erst nach 2013 angenommen, als das neue Verbraucherkreditgesetz in Kraft trat.
Bedenken Sie, dass eine neue Schuldenbeziehung entsteht
Im Streit geht es um die Vorauszahlung der Kredite und darum, ob der Verweis auf ältere Kreditdokumente richtig ist. So fällt für Kredite, die in den Jahren 2007-2008 aufgenommen wurden, eine Vorfälligkeitsgebühr von bis zu 12 % an, nach dem 2013 in Kraft getretenen Verbraucherkreditgesetz beträgt die maximale Vorfälligkeitsgebühr für Kredite jedoch 1 %.
Meinten die zwölf Personen, die ÍLS verklagten, dass mit der Übernahme der Kredite ein neues Schuldverhältnis begründet wurde, was bedeutete, dass die Vorfälligkeitsentschädigung 1 % betragen sollte?
Das Bezirksgericht Reykjavík sprach ÍLS jedoch von der Klage frei und den Kreditnehmern bleiben daher die hohen Zahlungsgebühren.
Noch ein Urteil zur Vorauszahlung
Über die Zahlungsgebühr des Housing Loan Fund ist bereits ein Urteil des Obersten Gerichtshofs gefallen. In diesem Fall ging es bei dem Streit um die Rechtmäßigkeit der Vorabgebühr. In diesem Fall ging es um die Frage, ob bei der Aufnahme eines Kredits nach dem neuen Verbraucherrecht im Jahr 2013 ein neues Schuldverhältnis entstanden sei.