Jónsi in Sigur Rós gewann einen Steuerprozess
Das Nationalgericht hat heute die Steuerklage des Bezirksgerichts gegen Jón Þór Birgissyn, besser bekannt als Jónsa in Sigur Rós, abgewiesen. Das Gericht sprach auch Gunnar Þór Ásgeirsson, den Buchhalter von Jón und der Band, frei.
Dies war der einzige verbleibende Fall von insgesamt vier Fällen, die die Staatsanwaltschaft gegen Mitglieder von Sigur Rós wegen ihrer Steuerangelegenheiten anstrengte. Sie alle wurden im Mai 2021 vom Bezirksgericht Reykjavík freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die Fälle ein, ließ die Berufung dann aber in drei Fällen fallen, gegen Orr Pál Dýrasyn, Georgi Holm und Kjartani Sveinssyn. Dieser Fall blieb gegen Jón und Gunnar.
Im Urteil des Landesgerichts Es wird darauf hingewiesen, dass der Director of Internal Revenue eine Bewertung von Jóns Beteiligung an der Firma Frakki slf. und deren Einkünften vorgenommen hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass die Umstände des Falls nicht zu Jóns persönlicher Steuerpflicht geführt haben und somit strafrechtliche Verantwortlichkeit in Form einer Anklage wegen zu niedrig ausgewiesenen Einkommens. Allerdings hatte der Finanzdirektor zuvor ein anderes Ergebnis bekannt gegeben, das im Einklang mit dem Ergebnis der Steuerfahndung stand und der späteren Einschätzung widersprach.
Das Landsrecht stützt die fragliche Entscheidung auf die Grundlage und sagt, dass von der materiellen Seite des Falls entschieden wurde, dass Jón keiner Neufeststellung und Belastung dadurch unterliegen sollte.
In Bezug auf Gunnar kommt das Landsretrit zu dem Schluss, dass es nicht erwiesen ist, dass er der tägliche Manager von Frakk war, was auf der Anklage beruhte, und wird daher freigesprochen. . Dann hätte er nicht anders für das Unternehmen gehandelt, so dass davon ausgegangen werden könnte, dass er als Hauptperson strafrechtlich verantwortlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es, obwohl er für die Erstellung eines Berichts für Frakk zuständig war, als vernünftig erachtet wurde, nachzuweisen, dass er sich in Wort oder Tat an der Begehung von Straftaten beteiligt hatte.
Der Fall von Sigur Rós wurde seinerzeit wegen Doppelbestrafung vom Bezirksgericht abgewiesen. Der Fall ging dann an den Landesgerichtshof der glaubte, dass das Bezirksgericht den Fall in seiner Sache prüfen müsse. Unter anderem wurde darauf hingewiesen, dass sie im Fall der vier nicht wegen eines Großteils der ihnen unterstellten Einnahmen unter Druck geraten seien.