Kabinett | Anwendungen für die Ziegenzucht
Ausgeschrieben sind Bewerbungen zum Thema Tierstress und Ziegenmilchproduktion.
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Gemäß Artikel 24 Verordnung über die allgemeine Agrarförderung Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 430/2021 wird eine Steuer auf eine Gebühr entrichtet, die von einer vom Ministerium bestätigten Zertifizierungsstelle erstellt wird. Die Daten über die Menge der verarbeiteten Fasern einzelner Hersteller werden bis spätestens 15. November 2023 an das Ministerium zurückgesendet.
Stress bei der Produktion von Ziegenmilch
Gemäß Artikel 25 Verordnung über die allgemeine Agrarförderung Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 430/2021 wird bei der Herstellung von Ziegenmilch ein Zuschlag für diejenigen Liter Milch gezahlt, die von Personen mit einer Lizenz zur Milchverarbeitung abgewogen werden. Diese Partei muss dem Ministerium bis spätestens 15. November 2023 Daten über die abgewogene Milchmenge der einzelnen Erzeuger übermitteln.
Die Rücksendung der Daten per E-Mail erfolgt über die E-Mail-Adresse [email protected].