Hringbraut 91, 101 Reykjavík ist eine gemütliche 4-Zimmer Souterrainwohnung in einem betonierten Dreifamilienhaus aus dem Jahr 1941. Es handelt sich um eine 82,5 qm große Wohnung aufgeteilt in drei Schlafzimmer, eine Küche, ein Wohn-/Esszimmer und ein Badezimmer. Im Untergeschoss befinden sich eine gemeinsame Waschküche und zwei separate Abstellräume, die zur Wohnung gehören. Die Wohnung wurde Anfang des Jahres übernommen. Unter anderem wurden die Möbel und Geräte sowohl in der Küche als auch im Bad ausgetauscht, eine Fußbodenheizung und neue Fußböden verlegt, die Innenwände saniert und die Abflüsse gereinigt.
Genauere Beschreibung
Empfangshalle: Sie betreten eine geräumige Eingangshalle / Korridor, wo Sie andere Wohnbereiche betreten. Auf dem Boden schweben.
Wohnzimmer Esszimmer: Geräumig mit Schwimmer auf dem Boden.
Küche: Neu renovierte Küche mit weißer Innenausstattung und gutem Stauraum. Auf dem Boden schweben.
Schlafzimmer I: Geräumig mit einem Schwimmer auf dem Boden.
Schlafzimmer II: Geräumig mit einem Schwimmer auf dem Boden.
Schlafzimmer III: Auf dem Boden schweben.
Badezimmer: Mit Hängetoilette, Duschkabine aus Beton und beheiztem Handtuchhalter. Zimmer und Boden gefliest.
Wäschekammer: Im Untergeschoss befindet sich eine gemeinsame Waschküche.
Lagerung: Der Wohnung sind zwei kleine Abstellräume angegliedert.
Die Handlung: 515,5 Quadratmeter Mietgrundstück.
Die Wohnung befindet sich in einer begehrten Lage im Zentrum von Reykjavík, wo sich Kindergärten und Grundschulen sowie alle wichtigen Dienstleistungen und Geschäfte befinden.
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Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ásgeir Þór, einem lizenzierten Immobilienmakler, unter der E-Mail-Adresse asgeir@procura.is und Oddný María von der Immobilienagentur Procura unter der E-Mail-Adresse oddny@procura.is oder telefonisch unter 497 7700
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Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 schreibt Käufern eine Besichtigungspflicht von Immobilien vor, und wir ermutigen Kaufinteressenten, sich vor Abgabe eines Kaufangebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls kompetente Sachverständige für eine eingehendere Besichtigung hinzuzuziehen.
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Die Kosten des Käufers für den Kauf dieser Immobilie betragen die Stempelsteuer des Kaufvertrags, 0,4 % des Immobilienwerts für Erstkäufer, 0,8 % für andere natürliche Personen und 1,6 % für juristische Personen. Die Registrierungsgebühren betragen ISK 2.500. für jedes Dokument.
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Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung: Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie zB Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.