Der Gemeinderat von Rangárþing ytra stimmte in seiner gestrigen Sitzung der Erteilung einer Baugenehmigung für eine größere Erweiterung des Parkplatzes in Landmannalaugar zu.
Linda H Blöndal Hrafnkelsdóttir /ruv schreibt
Bild: Der Gemeinderat von Rangárþing ytra stimmte in seiner gestrigen Sitzung der Erteilung einer Baugenehmigung für die große Erweiterung eines Parkplatzes in Námukvísl bei Landmannalaugar zu. Das Bild zeigt eine Zeichnung dieser Pläne
Die Zustimmung der Premierministerin wird erwartet. Das Büro der Premierministerin kümmert sich um Angelegenheiten öffentlicher Grundstücke.
Erweiterung um 2000 Quadratmeter
Der Parkplatz wird nach dem Bau eine Gesamtfläche von 5.000 Quadratmetern haben und sich um 2.000 Quadratmeter erweitern. Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch das Büro des Premierministers. In diesem Sommer wurde aufgrund des starken Verkehrs viel darüber diskutiert, die Infrastruktur in Landsmannalaug zu stärken, und die Erweiterung des Parkplatzes ist der erste Teil davon.
Tausende täglich
Die Besucherzahlen in Landamannalaugar nehmen ständig zu und der Ausbau soll es unter anderem ermöglichen, dass größere Busse das Naturschutzgebiet erreichen. Jedes Jahr kommen über 130.000 Touristen nach Landmannalaugar, täglich kommen bis zu zwei- bis dreitausend mit Bussen oder Mietwagen dorthin.
Umfrage
Die Umweltbehörde hat sich nicht gegen die Projekte ausgesprochen, aber die Planungsbehörde schlug vor, zunächst eine Einstellungsumfrage unter Touristen und in der Tourismusbranche zu allen Entwicklungen in der Region durchzuführen.
Die lokale Regierung sagt, dass dies nicht für die Erweiterung des Parkplatzes gilt, was der erste Schritt in umfassenderen Entwicklungsplänen für das Gebiet ist. Daher wurde keine solche Umfrage durchgeführt.
Berufung gegen die Vereinbarung
Die Umweltorganisation Náttúrugrid hat gegen den Bau Berufung beim Entscheidungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen eingelegt. Snæbjörn Guðmundsson, Vorsitzender von Náttúrugrið, sagt, dass das Projekt dem Schutzgebiet überwiegend feindlich gegenübersteht und nicht den Planungsgesetzen und dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen und Projekten entspricht.