Buchen Sie eine Inspektion unter der E-Mail-Adresse bergthora@domusnova.is oder telefonisch unter 895 3868
Das Anwesen ist aufgeteilt in eine Eingangshalle, ein Wohnzimmer, eine Küche, zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer und einen Abstellraum im Keller.
Genauere Beschreibung:
Eingangshalle: Mit Kleiderschrank und Stauraum. Fliesen auf dem Boden.
Wohnzimmer: Ist hell mit Epoxy auf dem Boden.
Küche: Mit hellem Interieur und Fliesenboden.
Schlafzimmer mit Doppelbett: Ist hell und geräumig. Es gibt einen Ausgang zum Balkon.
Kinderzimmer: Aus dem Wohnzimmer geht ein Kinderzimmer mit Eckfenstern, die den Raum schön erhellen.
Badezimmer: Hat eine Dusche, einen Handtuchwärmer und ein Fenster, das gutes Licht gibt. Das Badezimmer ist ein gefliestes Fach auf dem Boden mit hellen Fliesen.
Lagerung: Im Untergeschoss befindet sich ein 5,3 m2 großer Abstellraum mit Fenster, der heute als Büro genutzt wird.
Wäschekammer: Im Gemeinschaftseigentum befindet sich eine gepflegte und gute Waschküche.
Fahrrad- und Kinderwagenaufbewahrung: Befindet sich im Gemeinschaftseigentum.
Das Dach wurde 2008 weitgehend erneuert und das Gebäude etwa 2000-2004 steinig gemacht
Dies ist ein gutes Anwesen in begehrter Lage in Hlíðunur, das in der Nähe aller wichtigen Dienstleistungen sowie guter Außenbereiche liegt.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Bergthóra Lárusdóttir lizenzierte Immobilienmaklerin / s.8953868 / bergthora@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002 und garantiert deren Richtigkeit. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen. Gleiches gilt für Angaben des Grundstücksverkäufers zu Instandhaltungs- und Einzelarbeiten.
Zum Zustand einzelner Objekte:
Am Anfang dieser Verkaufszusammenfassung finden Sie Spalten zum Zustand der einzelnen Grundstücksteile. Der folgende Schlüssel ist eine Erklärung dieser Registrierung:
Neu – Bei der Immobilie handelt es sich um einen Neubau.
Original – Dem Verkäufer ist nicht bekannt, dass ein Teil des Gebäudes renoviert wurde.
Renoviert – Der Gebäudeteil wurde irgendwann komplett saniert.
Teilweise renoviert – Ein Teil des Gebäudeteils wurde irgendwann renoviert.
nicht bekannt – Der Zustand ist dem Verkäufer nicht bekannt und kann auch nicht durch eine Sichtprüfung beurteilt werden.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
- Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf) und 1,6 % für juristische Personen.
- Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
- Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
- Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
- Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Brandausgleichsverfahrens.