Neue Regelung zur Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige zur Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitswesen
Die Bedingungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Arbeit als Arbeitnehmer im Gesundheitswesen in diesem Land werden in Artikel 5 erläutert. Gesetz über Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die isländische Regierung hat Vereinbarungen zur Anerkennung der Berufsausbildung und Qualifikationen von Fachkräften im Gesundheitswesen in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz getroffen. Dies vereinfacht die Bearbeitung von Anträgen auf eine Arbeitserlaubnis in diesem Land im Vergleich zur Bearbeitung von Anträgen von Bürgern aus anderen Ländern.
Wichtigste Änderungen
Die vorgenommenen Änderungen dienen dazu, die Handhabung dieser Anträge zu verdeutlichen, zu vereinfachen und den Prozess effizienter zu gestalten, wie hier erläutert:
- Zu Beginn des Bewerbungsprozesses es genügt die Vorlage eines Arbeitsvertrages, der ggf. einen Vorbehalt zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis enthält. Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist erst nach Abschluss des Antragsverfahrens vor der Erteilung einer Erlaubnis erforderlich.
- Bewerben können sich Gesundheitseinrichtungen Zeitarbeits- und Facherlaubnisse im Auftrag von Fachkräften, die für die Tätigkeit in der Einrichtung dringend benötigt werden.
- Priorisierung der Bewerbungen: Es wird erlaubt, Anträge auf Arbeitserlaubnis in Berufen zu priorisieren, in denen hierzulande ein großer Personalmangel herrscht. Das Amt des National Medical Examiner wird außerdem berechtigt sein, den Anträgen derjenigen, die bereits im Land angekommen sind, Vorrang vor den Anträgen derjenigen zu geben, die sich noch im Ausland befinden.
- Eignungstest bzw. Anpassungsphase: Das Office of the National Medical Examiner ist berechtigt, vom Antragsteller das Bestehen eines Kompetenztests oder die Absolvierung eines Anpassungslehrgangs zu verlangen. Vergleichbare Bewilligungen gelten bereits für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz. Die Änderung fördert somit eine größere Gleichstellung ausländischer Bewerber.
- Das Erfordernis isländischer Sprachkenntnisse ist keine Voraussetzung für eine ArbeitserlaubnisDem Arbeitgeber obliegt die Verantwortung, entsprechend der Art der Tätigkeit Anforderungen an die erforderlichen Sprachkenntnisse zu stellen. Dies entspricht den aktuellen Regelungen für Bewerber aus EWR-Staaten und der Schweiz und erhöht somit die Gleichstellung ausländischer Bewerber.
- Ausbildung aus einem EWR-Land: Für Bewerber aus einem Drittstaat, die ihre Ausbildung in einem der EWR-Staaten oder der Schweiz absolviert haben, gelten hinsichtlich der Ausbildung die gleichen Anforderungen wie für EWR-Bürger.
- Anerkennung einer Arbeitserlaubnis aus einem anderen EWR-Staat: Eine Approbation als Arzt, Krankenpfleger, Hebamme, Apotheker oder Zahnarzt, die ein Drittstaatsangehöriger in einem anderen EWR-Staat besitzt, kann anerkannt werden, wenn die Person in diesem Staat seit mindestens drei Jahren hauptberuflich tätig ist . Drittstaatsangehörige müssen jedoch einen Arbeitsvertrag in Island sowie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben, wie im allgemeinen Bewerbungsverfahren festgelegt.
Ein Entwurf der nun in Kraft getretenen Verordnung wurde im vergangenen April auf dem Konsultationsportal der Regierung zur Kommentierung veröffentlicht. Insgesamt gingen 20 Anträge ein, auf deren Grundlage die Verordnung mehrere Änderungen vornahm.