Nach einem Referentenentwurf des Finanzministeriums sollen die Zollbehörden erweiterte Befugnisse erhalten. Vorgeschlagen wird, dass der Zoll das aufgegebene Gepäck von Passagieren und Besatzungsmitgliedern in deren Abwesenheit durchsuchen kann. Wichtig ist, dass die Betroffenen anschließend darüber informiert werden, etwa durch eine beigefügte Quittung. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der im Konsultationsportal veröffentlicht wurde, Morgunblaðið berichtete.
Der Entwurf sieht auch den Einsatz eines Niedrigdosis-Röntgenscanners vor, der bei verdächtigen Personen wie Drogenschmugglern angewendet wird, ohne dass diese sich ausziehen müssen. Zudem soll der Zoll Zugang zu elektronischer Überwachung und Kameraaufzeichnungen in Bereichen erhalten, in denen Zollkontrollen stattfinden, etwa auf Flughäfen oder in Lagerräumen für unverzollte Waren.
Laut dem Bericht im Morgunblaðið wurden in diesem Jahr 1625 Personen vom Zoll durchsucht. Bei 172 Personen kam es zu einer Leibesvisitation, und 55 von ihnen mussten sich einer CT-Untersuchung unterziehen. Bei 22 dieser Personen wurden Drogen gefunden.
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