Genauere Beschreibung: Trat ein Empfangshalle mit Einbauschränken. Wir nehmen einen offenen und hellen Raum, wo es erwartet wird Wohn-/Esszimmer und eine Küche. Aus dem Wohnzimmerfenster hat man einen wunderschönen Blick auf das Meer. Sie gehen vom Wohnzimmer auf 5,3 Quadratmeter Balkon nach Westen mit einem wunderschönen Blick auf das Meer. Die Küche hat ein schönes Holzinterieur, einen Backofen, ein Kochfeld und einen Wandofen. Auf dem Boden und zwischen den Ober- und Unterschränken befinden sich Fliesen. Das Schlafzimmer ist geräumig mit Einbauschränken. Kleiderschrank wird vom Schlafzimmer aus betreten. Badezimmer mit einer Dusche, einer Hängetoilette und einem dezenten Holzinterieur mit Waschbecken. Eine Waschmaschine und ein Trockner sind im Badezimmer vorhanden. Der Keller hat 7 qm Lagerung. Das Anwesen kommt auch mit Parkplatz in einer geschlossenen Garage (gekennzeichnet mit 308). Eine Ladestation für Elektroautos ist vorgesehen. Ordentlich und geschützt Garten mit Spielgeräten ist hinter dem Haus, was auch für die umliegenden Blöcke nützlich ist.
Dies ist ein außergewöhnlich schönes und gut geplantes Anwesen in einem gepflegten Wohnhaus mit Aufzug und Parkgarage im beliebten und ruhigen Viertel Sjælands in Garðabær. Schulen, Kindergärten, Natur und Dienstleistungen sind in unmittelbarer Nähe.
Gebühren, die der Käufer aufgrund des Immobilienkaufs tragen muss:
1. Die Stempelsteuer auf die Immobilienbewertung beträgt 0,8 %, jedoch 0,4 % für Erstkäufe und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr: Kaufvertrag, Bürgschaft, Hypothekenlizenz, Verzicht usw. beträgt ISK 2.500 pro Dokument.
3. Fremdkapitalkosten laut Preisliste des jeweiligen Kreditinstituts.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Der Immobilienmakler rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.